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Lichtschalter A2195450304
Alle Ersatzteile in der folgenden Liste entsprechen der OEM-Nummer A 219 545 03 04:
- A 219 545 03 04 (Originalnummer von MERCEDES-BENZ)
Lichtschalter OEM A 219 545 03 04: Preis und Alternativen
Kosten | 263 - 263 CHF |
Entsprechungen für OEM A2195450304 | A2195450304, A 219 545 03 04 |
OEM-Marke | |
Autohersteller | MERCEDES-BENZ |
- Fahrzeugausstattung: für Fahrzeuge mit automatischer Fahrlichtschaltung, für Fahrzeuge mit Leuchtweitenregulierung
- Betätigungsart: Zugbetätigung, Drehbetätigung
- Schalterfunktion: mit Nebellampenfunktion, mit Nebelschlussleuchte-Funktion, mit Parklicht-Funktion
- Farbcode: 8483
- Artikelnummer: V30-73-0303
- Unser Preis: 262,82 CHF
- Hersteller: VEMO
- EAN Produktnummer: 4062375043552
- Zustand: Brandneu
- OEM ID-Nr.: A2195450304
Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Montageanleitung geliefert werden. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Kilometerzahl.
Fachpersonal erfolgen. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.