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Bremssattel, Nebelschlußleuchte 193324

Ein Original verbautes Ersatzteil ist kaputt und Sie möchten günstige Identteile in Originalqualität bestellen? Wir bieten Ihnen günstige Alternativen zu teueren Originalteilen! Verwenden Sie die OE-Nummer (Original-Ersatzteil-Nummer) als Referenz um sicherzustellen das es sich um ein identisches Ersatzteil handelt. Die OE-Nummern sind einzigartig und werden vom Fahrzeughersteller einmalig vergeben.

Alle Ersatzteile in der folgenden Liste entsprechen der OEM-Nummer 19-3324:

  • 19-3324 (Originalnummer von LAND ROVER)


Bremssattel, Nebelschlußleuchte OEM 19-3324: Preis und Alternativen

Kosten 120 - 120 CHF
Entsprechungen für OEM 193324 193324, 19-3324
OEM-Marke
Autohersteller PACTON, LAND ROVER
1 Artikel
Nebelschlußleuchte HELLA 19-3324
Artikelnummer: 2NE 344 200-091
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  • Einbauposition: links, rechts
  • Montageart: Anbau
  • Befestigungsart: für waagerechte Befestigung
  • Spannung [V]: 12, 24
  • Leuchten-Bauart: LED
  • Länge [mm]: 47
  • Höhe [mm]: 47
  • Durchmesser [mm]: 123
  • Kabellänge [mm]: 500
  • Steckerausführung: offene Kabelenden
  • Gehäusefarbe: schwarz
  • Lichtscheibenfarbe: Rot
  • Schutzart (IP-Code): IP6K9K
  • erfüllt ECE-Norm: R10, R23, R38
  • Anzahl der Leuchtefunktionen: 1
  • Anzahl der LEDs: 16
  • Zulassungsart: ADR / GGVS-geprüft
  • Montage / Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
  • Artikelnummer: 2NE 344 200-091
  • Unser Preis: 120,06 CHF
  • Hersteller: HELLA
  • EAN Produktnummer: 6416386926058
  • Zustand: Brandneu
  • OEM ID-Nr.: 193324
Die OEM-Nummern des Produkts anzeigen
Zusatzinformation

Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion

Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.

Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.

Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).

Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!

Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.

Details
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